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» Ihre steuerpflichtigen Anteile reduzieren und
» Ihre Kosten verringern können

Ziel : Ihre Liquidität zu verbessern und ausreichend Kapital für Ihre finanzielle Unabhängigkeit zu schaffen.

Finanzberatung / Makler Büro

Der Versicherungsmakler ist nach § 59/3 VVG verpflichtet, die Interessen der Verbraucher zu vertreten – also nicht die Interessen von Versicherungsgesellschaften.

Situation des Verbrauchers

Jeder Verbraucher benötigt zur Absicherung seiner Risiken geeignete Versicherungen und zur Vermögensbildung geeignete Geld- und Kapitalanlagen. Aufgrund einer enormen Zahl von Produktanbietern – also von Versicherungsgesellschaften, Banken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften, Emissionshäusern und anderen – und daraus resultierend eines schier endlosen Produktangebotes, sieht sich der Verbraucher der nahezu unlösbaren Aufgabe ausgesetzt, für sich die geeigneten Produkte auszuwählen. Er trifft nicht allzu selten verhängnisvolle Fehlentscheidungen.  So hat das Verbraucherministerium in einer am 22.12.2008 veröffentlichten Studie festgestellt, dass die Verbraucher jährlich ca. 20 bis 30 Mrd. Euro durch überteuerte oder unsinnige Versicherungen und Geldanlagen verlieren.
(Seiten 9 und 12 der Studie)

Die Verbraucherzentrale rät dem Verbraucher deshalb zum Vergleich vieler Angebote. Ein Vergleich ist für den Verbraucher, wie man an den hohen oben genannten Verlusten sieht, aufgrund der Komplexität der Aufgaben und der Kompliziertheit der Angebote nur sehr schwer oder überhaupt nicht möglich. Dementsprechend holt sich der Verbraucher i. d. R. Hilfe von Versicherungsvermittlern, die seit dem 22.05.2007 bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) registriert sein müssen. Bei diesen wird zwischen zwei großen Gruppen unterschieden, dem Versicherungsvertreter 210.991 = ca. 83 % und dem Versicherungsmakler 43.143 = ca. 17 %.